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Beschlüsse ab 1977 - 1994    1994 - 2002     2002 - 2005     2005 - 2007     2007 - 2009     2009 - 2010     
                         2010 - 2011    2011 - 2012     2012 - 2014     2014 - 2015

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Anleitung zur Konfiguration von SSVDB_Internet_Auswertungen

 

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Für unsere katholischen Kolleginnen und Kollegen hier zum Sakristanenverband:
sakristane-schweiz.ch/

Seeländischer Sigristen-Verband
seelaendischer-sigristenverband.ch

Sektion Bern-Mittelland
sigristen-bern-mittelland.ch

Evangelisch Reformierte Kirchen in der Schweiz
www.ref.ch

Kantonaler Mesmerverband Schaffhausen
www.ref-sh.ch/mesmerverband

Bund Europäischer Küster (BEK)
bund-europaeischer-kuester.eu

Deutscher Küsterbund DEK
deutscher-ev-kuesterbund.de

Mesnerbund Württemberg
www.mesnerbund.de

 

3 2023

  Sigristen-Verband aktuell

   Das offizielle Organ des Schweizerischen Sigisten-Verbandes
   erscheint jährlich 6 mal.
   Jeweils am 1. Februar / 1. April / 1. Juni /
   1. August / 1. Oktober und am 1. Dezember.

   Redaktionsschluss ist am:

   27.12. / 23.02. / 23.04. / 23.06. / 23.08.  und 23.10. für die
   folgenden Ausgaben.

   Senden Sie uns Ihre Beiträge bitte termingerecht ein. Besten Dank.

   Redaktion:
   Herta Bigler-Kohler

   Die Zeitschrift ist für Mitglieder im Jahresbeitrag inbegriffen,
   kann aber auch abonniert werden für CHF 40.- jährlich.

   Beitrittserklährung und Abonnement-Bestellung

Beratung/Besoldung/Anstellung

  • Beratung von Sigristen/Hauswarte bei Problemen mit Behörden und Mitarbeiter.
  • Pflichtenheft Besprechung etc. (Pflichten und Rechte)
  • Für Behörden: - Arbeitsplatz Berechnungen
  • Beratung für Neu-Anstellungen
  • Vermittlungen bei Problemen

Werner Appenzeller 2016 111x150

Das Profil des Dienst- und Besoldungsberaters, Werner Appenzeller:

  • Von 1991 - 2020 (pensioniert) vollamtlicher Sigrist/Hauswart mit Liegenschaftsverwaltung bei der Reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon ZH. (z. Zt. STV)
  • Gelernter Landschaftsgärtner.
  • Handelsschule.
  • 1984 bis 2002 Schulbehörde Pfäffikon ZH, Ressort Liegenschaften
  • Im Zentralvorstand seit 2006.

Kontakt

 

 

Die neuen Statuten des Schweizerischen Sigristen-Verbandes wurden an der Delegiertenversammlung vom 16. Mai 2018 genehmigt und ersetzen die Statuten vom 06. Mai 2009.
Die aktuelle Version ist hier hinterlegt.

Sie können die gültigen Statuten als PDF herunterladen.

Der Beruf des Sigristen / Mesmer oder kirchlichen Hauswartes

Der Sigrist / Mesmer1 / kirchliche Hauswart2 ist verantwortlich für die Pflege der Kirchen, Kirchgemeindehäuser und anderer kirchlicher Räume, deren technische Anlagen und Umgebung, soweit diese Eigentum der Kirchgemeinde ist, sowie für die umgängliche Betreuung der Personen, welche die Anlässe an diesen Orten besuchen. Er trägt den Gottesdienst und das Gemeindeleben mit.

Mit diesem Berufsbild soll die Tätigkeit eines Sigristen mit den vielfältigen Aufgaben und den dazu erforderlichen Fähigkeiten näher umschrieben werden. Einerseits soll es den Kirchgemeinden als Orientierung für die Anstellung und Begleitung ihrer Sigristen dienen. Zugleich soll es die berufliche Identität dieses wichtigen kirchlichen Dienstes klären sowie Grundlagen für die Aus- und Weiterbildung schaffen.

Die Aufgaben eines Sigristen-Dienstes sind je nach Art und Grösse einer Kirchgemeinde sehr unterschiedlich. Zudem können je nach Bedarf der Kirchgemeinde und Fähigkeiten des Sigristen gewisse Aufgaben im Vordergrund stehen und andere eher nebensächlich sein. Die aufgeführten Aufgaben (Kap. 2) dienen lediglich als Hilfestellung. Die konkreten Aufgaben sind von den Kirchgemeinden für jede Stelle in einem Pflichtenheft festzuhalten und periodisch zu überprüfen.
Unabhängig von den konkreten Aufgaben ist jedoch zu beachten: Sigrist ist ein kirchlicher Dienst, der gemeinsam mit den anderen Diensten dem Aufbau der Gemeinde dient. Er beschränkt sich nicht auf Hauswarts- und Reinigungsarbeiten. In der Begleitung von Gottesdiensten und der Unterstützung des alltäglichen kirchlichen Lebens hat er auch wesentliche geistliche Bezüge. Zur Gewährleistung eines angenehmen Hausklimas, einer guten Zusammenarbeit und reibungslosen Veranstaltungsabläufen wirken Sigristen als Informationsdrehscheibe zwischen Besuchenden, Gemeindegliedern, Mitarbeitenden und Kirchenvorsteherschaft. Durch ihre Präsenz in den Gebäuden und Anlagen der Kirchgemeinde sind sie zentrale Ansprechpersonen für Gemeindeglieder und Gäste. Da sie als Vertretende und Gastgeber der Kirchgemeinde wahrgenommen werden, ist es wichtig, dass Sigristen sich dieser Rolle bewusst sind, ein dem jeweiligen Anlass angemessenes Auftreten pflegen und sich mit der reformierten Landeskirche und deren Auftrag identifizieren.

 

Das vollstädige Berufsbild finden Sie im PDF

Berufsbild_deutsch_pdf

Berufsbild_französisch_pdf

______________________________________________________________________________________

Im Berufsbild wird die Bezeichnung Sigrist verwendet. Es schliesst alle weiblichen Mitarbeiter sowie Mesmer und kirchliche Hauswarte mit ein.

1 In der Ostschweiz (GR, AR, AI, SG, TG, SH) wird der Sigrist Mesmer genannt. Das Wort leitet sich vom mittellateinischen "mansionarius" (Haushüter) ab. Die Aufgaben sind die gleichen.
2 Die Tätigkeit kirchlicher Hauswarte entspricht weitgehend derjenigen von Sigristen/Mesmer. In der Regel begleiten sie aber keine/wenige Gottesdienste, Feiern oder Konzerte in Kirchengebäuden.

 

Weitere Informationen und Adressen finden Sie unter:

www.sigristen.ch

www.sigristen.org

www.sigristen.net

www.sigristen.com

 

Beschluss Zentralvorstandssitzung vom 08. November 2016
 

 

 

Bei der Beschreibung des Berufes der evangelischen Küsterinnen und Küster ist es notwendig, dass die Frage nach dem geschichtlichen Hintergrund und der Herkunft gestellt wird. Dabei ist festzuhalten, dass es sich grundsätzlich um einen "kultischen" Beruf handelt.

Nach heutigem Verständnis ist aber auch deutlich, dass es sich beim Küsteramt um Dienst am Menschen und Dienst für Gott handelt.

Das Küsteramt im Alten Testament

In der Bibel können wir etwas über den Ursprung des Küsteramtes erfahren. Im alten Testament ist die Rede von einer Gruppe von Menschen - den Leviten - die neben den Priestern wichtige Helfer im Hause Gottes waren. Für die Leviten ist nicht nur ihre Helferfunktion wichtig, sondern vor allem ihre persönliche Glaubenshaltung. Der Dienst am und im Hause Gottes heißt: Gott wohnt unter uns und wir dienen diesem Gott. Als Jesus Christus in diese Welt kam, erlosch der Levitendienst. Es bildeten sich bei den ersten Christen andere Versammlungsstätten, zunächst im Untergrund und nicht in Tempeln und Synagogen.

Diakon oder Küster?

Im neuen Testament waren es die Diakone, aus denen sich das Küsteramt weiterentwickelte. Die Hauptaufgabe der Diakone war in erster Linie die Versorgung der Armen, Witwen und Waisen, aber sie waren auch für die "äußeren Dienste" im gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zuständig. Sie sorgten für die Einhaltung der kirchlichen Ordnung, öffneten und schlossen die Pforten der Kirche. Sie bereiteten alles für den Gottesdienst vor, und hielten "die mit Sünde Befleckten" und "von bösen Geistern Gequälten" vom Altar fern. Sie waren für den reibungslosen Ablauf des Gottesdienstes verantwortlich, unterstützten die Priester, nahmen die Opfergaben der Gläubigen an, unterrichteten die Katechumenen, das heißt, sie unterwiesen die Täuflinge, waren für die Psalmgesänge zuständig, teilten das Abendmahl mit aus und wachten an der Pforte über Ordnung und Sitte. Sie standen in der Mitte zwischen Priester und Gemeinde. In der Verbundenheit von Priester und Diakon lag die Kraft beider Ämter.

Küster lat: custos = Wächter

Es ist klar, dass bei der Fülle von Aufgaben diese bereits früh auf mehrere Diakone verteilt werden mussten. Bereits im Jahre 251 ist in einem Brief des Bischofs Cornelius von Rom von einem Türhüter die Rede. Der Türhüter erhält die Schlüssel der Kirche vom Bischof. Ihm obliegt neben der Obhut über die Kirchengebäude die Sorge dafür, dass das Gotteshaus rechtzeitig geöffnet und geschlossen und die Zeit des Gottesdienstes pünktlich angekündigt wird, ferner, dass nur solche am Gottesdienst teilnehmen dürfen, welche dazu berechtigt sind. Vielleicht war dies die erste Dienstanweisung für Küster.

Im 3. Jahrhundert wurde der christliche Glaube in vielen Ländern zur "Staatsreligion" erhoben. Es wurden Gotteshäuser gebaut, in denen Küster (lateinisch custos) für Kirche und Altar notwendig wurden. Custos bedeutet übersetzt Wächter. Von daher kann mit Recht behauptet werden, dass Priester / Theologen und Küster wohl zu den ältesten Berufen im Hause Gottes gehören. Sie haben im Laufe der Jahrhunderte in besonderer Weise den Dienst am und im Hause Gottes geprägt.

Geschichtliche Entwicklung des Küsteramtes

Vom Dienst der evangelischen Küster kann erst nach der Reformationszeit, so ab dem sechzehnten und siebzehnten Jahrhundert die Rede sein. Damals zeigte sich, dass ohne einen Helfer im Gotteshaus, im Pfarrdienst und in der Gemeinde nicht auszukommen war.

So wurde in der Regel in der Gemeinde ein Mann angestellt, der dem Pfarrer bei seinen Aufgaben behilflich war und das war eben der Küster.

Der Küster - Vorsänger und Kantor

Da es in der Zeit nach dem dreißigjährigen Krieg nur wenige Orgeln in den Kirchen gab, brauchte man für den Gemeindegesang einen Vorsänger. Der Küster wurde mit diesem Dienst betraut. Hierzu war es nötig, dass er lesen und einigermaßen singen konnte, wenn er aus dem Gesangbuch oder dem Psalter die Lieder anstimmte.

Die Besoldung des Küsters war eine schwierige Sache. Ähnlich wie die Pfarrer, erhielten auch sie oftmals an Stelle von Geld Naturalien und mietfreies Wohnen im Küsterhaus. Sie mussten einem zusätzlichen Beruf nachgehen, meist einem Handwerk, dem Bauerngeschäft oder einem anderen Amt, sehr häufig dem des Gerichtsschreibers.

Auf den Dörfern der damaligen Zeit war das keine Selbstverständlichkeit und wenn ein solcher Mann gefunden war, musste er auch der Jugend das Singen lehren. So kam zum Dienst des Küsters der Dienst des Kantors. 1533 heißt es in einem sächsischen Visitationsartikel: "Die Küster sollen die Kinder fleißig lehren und die 10 Gebote glauben und im kleinen Katechismus der Jugend fürsagen". Der Küster, der nun zugleich Kantor war, musste bei allen kirchlichen Handlungen die "äußeren Dienste" nach den Anordnungen des Pfarrers leisten. Weiter musste er der Jugend das Beten, die Gebote und den Glauben lehren, woraus sich dann allmählich regelrechter Unterricht im Schreiben und viel später im Rechnen und anderen Fächern entwickelte.

Der Küster - Schulmeister und Gerichtsschreiber

Diese schlechte Situation änderte sich erst, als die Bedeutung des Schulunterrichtes erkannt wurde und die allgemeine Schulpflicht gefordert wurde. Aus einem Erlass aus dem Jahre 1704 geht hervor, dass die Hauptaufgabe der Schule darin bestehe, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen. Mit der Erkenntnis der Bedeutung des Lehrens, verbesserte sich die finanzielle Versorgung und auch das Ansehen und die Stellung desKüsters wuchsen.

Das blieb so, bis um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Kirche und die Schule grundsätzlich getrennt wurden. Aus den mittlerweile zu Kirchenbeamten gewordenen Schulmeistern wurden Staatsbeamte, die für den Schuldienst ausgebildet wurden. Im 20. Jahrhundert schließlich wurde der Kirchenmusiker als eigenständiger Beruf anerkannt. Mit der Trennung vom Schul- und Kirchenmusikerdienst machte sich nun wieder die ungenügende Besoldung der Kirchendiener bemerkbar. Die Küster strebten eine bessere Besoldung, ein Ruhegehalt und eine geregelte Dienstanweisung an. Dazu schlossen sie sich zu Interessengemeinschaften zusammen. In den einzelnen Landeskirchen entstanden so die Vereinigungen der hauptberuflichen Küster, eben die Küsterverbände.

Geschichte und Gegenwart

In all den Jahrhunderten wurde immer wieder die Frage nach den Tätigkeiten der Küster gestellt. Eindeutig war und ist der Dienst in und um die Kirche, und bei den Gottesdiensten und Amtshandlungen. In den letzten zwei Jahrhunderten brach das Küster- und Schulmeisteramt auseinander. Die Lehrer wollten den Küsterdienst nicht mehr selbst ausüben, sondern sich von Helfern vertreten lassen. Ein Erlass des preußischen Kultusministers vom 27.02.1894 trifft eine Unterscheidung zwischen höherem und niederem Küsterdienst.

Der höhere Küsterdienst umfasste Kantorat, Organistendienst, Kirchschreiberei, Altardienst und Aufsicht über die äußere Ordnung im Gottesdienst. Der niedere Dienst umfasste Reinigung, Wartung des Kirchturms, Kerzen usw. Die Lehrer wurden vom niederen Dienst befreit. Damit konnte man feststellen, dass der Küsterdienst durch diesen Erlass eine Abwertung erfuhr. Auch ist festzustellen, dass sich im Zuge der Spezialisierung von Berufen und Diensten in der Kirche die Aufgabenstellungen der Küster veränderten.

Erst nach dem 2. Weltkrieg wurde der Küsterdienst wieder attraktiver. Der ständige Zuwachs von Kirchen, Gemeindehäusern und -zentren hatte zur Folge, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht wurden. Für die Berufsvereinigungen der Küster erwuchs damit eine besondere Verantwortung. Die zunehmende umfassende Aufgabenstellung bedurfte einer neuen Form der Darstellung und Aussage, der Aus- und Fortbildung. Somit stellte sich auch die Frage nach einem Berufsbild. Wenn in einigen Kirchenordnungen nur kurze Umschreibungen zum Küsterdienst zu finden sind, so trifft dies in keiner Weise die Realität.

Zitat: Den Küstern liegt es ob, die kirchlichen Räume für den Gottesdienst herzurichten, für das Läuten der Glocken zu sorgen, während des Gottesdienstes auf gute Ordnung zu achten, sowie den Pfarrern und Presbytern bei ihren Amtsgeschäften den notwendigen Hilfsdienst zu leisten. Die Einführung in ihr Amt geschieht gemäß der Kirchenordnung

Voraussetzungen für den Küsterdienst

Nach dem biblischen Ursprung und der geschichtlichen Entwicklung des Küsteramtes sollte auch etwas zur inneren Ausrichtung der Küster zu ihrem Dienst zum Ausdruck gebracht werden. Der Küster ist so etwas wie ein Schaufenster, denn er steht im Blickpunkt derGemeinde. Er steht am Eingang der Kirche, begrüßt die Gottesdienstbesucher und gibt ihnen das Gesangbuch. Er begrüßt und leitet Gemeindehausbesucher in ihre Räume, ist Anlaufstelle für Fremde, die Auskunft haben wollen, stellt Kontakte her und bestimmt damit das Bild, das sich Gemeindeglieder von einer Kirchengemeinde machen. Er ist häufig Zuhörer für Gemeindeglieder, gibt Auskunft, hört Fragen und Kritik von Gruppen und Kreisen und steht vermittelnd und informierend zwischen Gemeinde und Dienststellenleitung.

Durch den Ton der Stimme, die Haltung des Körpers, die Wahl der Worte werden Signale gegeben, die die eigene Lebenseinstellung widerspiegeln. Die Arbeit als Küster, der Dienst in der Kirche darf nie zu einer Last werden. Das Küsteramt sollte ein Beruf aus Berufung sein.

Es gibt keine vollkommenen Küster, aber es sollte betende und lernende Küster geben. In einem Vers aus dem Brief des Paulus an die Kolosser kommt besonders zum Ausdruck, was den Küsterdienst prägt. Dort heißt es im Kol. 3,23:" Tut euren Dienst mit gutem Willen als dem Herrn und nicht den Menschen."

Dieser Vers spricht vom Dienst am Herrn. Der Gegensatz zum Dienst dürfte, in beruflicher Hinsicht, der Job sein. Und jeder, der nur einen Job verrichtet, wird mit dem Begriff "Berufsethos" Probleme haben. Denn Job bedeutet nur soviel wie "Mittel zum Gelderwerb" oder "Existenzsicherung". Das sind sicher wichtige Ziele, wenn man gut leben will oder eine Familie zu ernähren hat. Aber diese Ziele können nicht die letzten Beweggründe unseres Handelns und Werkens sein.

Und dieser Vers ist sicher auch keine Aufforderung, dass wir Menschen, mit denen wir zusammenleben, vernachlässigen oder ausser acht lassen sollen. Sondern er macht die Beweggründe unseres Handelns, ja unseres Lebens deutlich. Denn die Arbeit ist eben nicht nur das Mittel zum Gelderwerb und zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern ist Dienst für den Herrn Christus. Es gibt keine unter- oder übergeordnete Arbeit. Jede Arbeit hat ihren Platz und ihren Wert. Für jeden einzelnen Menschen selbst, und für jeden Mitmenschen. Sie ist Dienst für Christus und Dienst am Reich Gottes. Darum kann der Küsterdienst auch nicht als Job verrichtet werden, sondern nur als Beruf von Berufung. Und darum dürfen Küster ihre Arbeit nicht nur vor den Augen Gottes tun, sondern dürfen ihn auch um seinen Segen dazu bitten. Der Dienst der Küster ist ein geistliches Amt. Es dient und hilft der Verkündigung des Wortes Gottes.

Bibelstellen zum Küsterdienst

4.Mose 3, 5-10

5 Und der HERR redete zu Mose und sprach:

6 Lass den Stamm Levi herannahen[a] und stelle ihn vor den Priester Aaron, dass sie ihm dienen.

7 Und sie sollen den Dienst für ihn und den Dienst für die ganze Gemeinde versehen vor dem Zelt der Begegnung, um die Arbeit ‹an› der Wohnung zu verrichten;

8 und sie sollen alle Geräte des Zeltes der Begegnung in Ordnung halten und den Dienst der Söhne Israel ‹versehen›, um die Arbeit an der Wohnung zu verrichten

9 Und du sollst die Leviten dem Aaron und seinen Söhnen geben; zu eigen sind sie ihm gegeben von den Söhnen Israel, ‹ja› Gegebene sind sie ihm; das Wort "Gegebene" wurde später zur Bezeichnung für die Tempeldiener;

10 Und Aaron und seine Söhne sollst du beauftragen, daß sie ihr Priesteramt versehen. Der Fremde aber, der sich ‹ihr› nähert, soll getötet werden.

4.Mose 18,20-24

Dienst und Unterhalt der Priester und Leviten

20 Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben und sollst keinen Anteil in ihrer Mitte haben; ich bin dein Anteil und dein Erbe inmitten der Söhne Israel d.h. keinen Anteil an dem Israel unter Josua zugeteilten Landbesitz

21 Und siehe, den Söhnen Levi habe ich den gesamten Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihre Arbeit, die sie verrichten, die Arbeit für das Zelt der Begegnung

22 Und die Söhne Israel sollen nicht mehr dem Zelt der Begegnung nahen, sonst laden sie Sünde auf sich und müssen sterben;

23 die Leviten sollen vielmehr die Arbeit am Zelt der Begegnung verrichten, und sie allein sollen ihre Schuld tragen: eine ewige Ordnung für ‹alle› eure Generationen. Aber inmitten der Söhne Israel sollen sie kein Erbteil besitzen, 24 denn den Zehnten der Söhne Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer abheben, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben; darum habe ich von ihnen gesagt, daß sie inmitten der Söhne Israel kein Erbteil besitzen sollen.

1.Chr 9, 23-33

Bewohner Jerusalems

23 Und sie und ihre Söhne ‹standen› an den Toren des Hauses des HERRN, des Zelthauses, als Wachen.

24 Die Torhüter standen nach den vier Winden: nach Osten, nach Westen, nach Norden und nach Süden.

25 Ihre Brüder in ihren Gehöften mußten ‹alle› sieben Tage, von einem Zeitpunkt zum andern, mit ihnen hereinkommen.

26 Denn in ‹ständiger› Amtspflicht waren ‹nur› sie, die vier Obersten der Torhüter, das sind die Leviten. Und sie waren über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes ‹eingesetzt

27 Und sie übernachteten rings um das Haus her; denn ihnen war die Wache übertragen, und sie hatten den Schlüssel, um Morgen für Morgen ‹zu öffnen.

28 Und einige von ihnen waren ‹zur Aufsicht› über die Geräte für den Dienst ‹eingesetzt›; denn abgezählt brachten sie sie hinein, und abgezählt brachten sie sie heraus.

29 Und einige von ihnen waren eingesetzt über die Geräte, und ‹zwar› über alle Geräte des Heiligtums und über den Weizengries und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Balsamöle

30 Und von den Söhnen der Priester mischten einige die Salbenmischung aus den Balsamölen.

31 Und Mattitja von den Leviten - er war der Erstgeborene Schallums, des Korachiters – war das Pfannen-Backwerk anvertraut.

32 Und von den Söhnen der Kehatiter, ihren Brüdern, waren einige über das Schaubrot eingesetzt, um es Sabbat für Sabbat zuzurichten.

33 Und das waren die Sänger, die Familienoberhäupter der Leviten, die, von ‹anderen› Diensten befreit, in den Zellen ‹wohnten›; denn Tag und Nacht waren sie im Dienst der Leviten, die, wenn sie dienstfrei hatten.

1.Chr 23,24-29

24 Das waren die Söhne Levi nach ihren Vaterhäusern, Familienoberhäuptern, wie sie gemustert wurden nach der Zählung der Namen, Kopf für Kopf, die die Arbeit taten für den Dienst des Hauses des HERRN, von zwanzig Jahren an und darüber. 25 Denn David sagte: Der HERR, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe verschafft, und er wohnt in Jerusalem für ewig.

26 So haben auch die Leviten die Wohnung und alle ihre Geräte für ihren Dienst nicht mehr zu tragen,

27 denn nach den letzten Worten Davids ist das die Zählung der Söhne Levi von zwanzig Jahren an und darüber, 28 denn ihr Platz ist an der Seite der Söhne Aaron zum Dienst am Haus des HERRN hinsichtlich der Vorhöfe und der Zellen und zur Reinigung alles Heiligen und ‹hinsichtlich› dessen, was im Dienst am Haus Gottes zu tun ist

29 für die Schaubrote und für den Weizengrieß zum Speisopfer und für die ungesäuerten Fladen und für die Pfanne und für den Teig und für alles Hohl- und Längenmaß.

2.Chr 17,7-9

7 Und im dritten Jahr seiner Regierung sandte er seine Obersten Ben-Hajil und Obadja und Secharja und Netanel und Michaja, daß sie in den Städten Judas lehren sollten, 8 und mit ihnen die Leviten Schemaja und Netanja und Sebadja und Asael und Schemiramot und Jonatan und Adonija und Tobija und Tob- Adonija, die Leviten, und mit ihnen die Priester Elischama und Joram.

9 Und sie lehrten in Juda, und sie hatten das Buch des Gesetzes des HERRN bei sich und zogen in allen Städten Judas umher und lehrten das Volk.

Mk 14,15-16

15 Und er wird euch einen großen Obersaal zeigen, ‹mit Polstern› ausgelegt und fertig. Und dort bereitet es für uns !

16 Und die Jünger gingen hinaus und kamen in die Stadt und fanden es, wie er ihnen gesagt hatte; und sie bereiteten das Passah‹mahl›.

Apg 6,1-7

Diakonenwahl

1 In diesen Tagen aber, als die Jünger sich mehrten, entstand ein Murren der Hellenisten gegen die Hebräer, weil ihre Witwen bei der täglichen Bedienung übersehen wurden.

2 Die Zwölf aber riefen die Menge der Jünger herbei und sprachen: Es ist nicht gut, daß wir das Wort Gottes vernachlässigen und die Tische bedienen.

3 So seht euch nun um, Brüder, nach sieben Männern unter euch, von ‹gutem› Zeugnis, voll Geist und Weisheit, die wir über diese Aufgabe setzen wollen!

4 Wir aber werden im Gebet und im Dienst des Wortes verharren.

5 Und die Rede gefiel der ganzen Menge; und sie erwählten Stephanus, einen Mann voll Glaubens und Heiligen Geistes, und Philippus und Prochorus und Nikanor und Timon und Parmenas und Nikolaus, einen Proselyten aus Antiochia

6 Diese stellten sie vor die Apostel; und als sie gebetet hatten, legten sie ihnen die Hände auf.

7 Und das Wort Gottes wuchs, und die Zahl der Jünger in Jerusalem mehrte sich sehr; und eine große Menge der Priester wurde dem Glauben gehorsam.

1.Tim 3,1-13

Voraussetzung für den Aufseher- und den Diakonendienst

1 Das Wort ist gewiß: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst trachtet, so begehrt er ein schönes Werk

2 Der Aufseher nun muß untadelig sein, Mann einer Frau, nüchtern, besonnen, sittsam, gastfrei, lehrfähig,

3 kein Trinker, kein Schläger, sondern milde, nicht streitsüchtig, nicht geldliebend,

4 der dem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder mit aller Ehrbarkeit in Unterordnung hält.

5 - wenn aber jemand dem eigenen Haus nicht vorzustehen weiß, wie wird er für die Gemeinde Gottes sorgen?

6 nicht ein Neubekehrter, damit er nicht, aufgebläht, dem Gericht des Teufels verfalle d.h. daß er sich nicht wie der Teufel überhebe und dem gleichen Gericht wie dieser verfalle

7 Er muß aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draußen sind, damit er nicht in übles Gerede und in den Fallstrick des Teufels gerät.

8 Ebenso die Diener: ehrbar, nicht doppelzüngig, nicht vielem Wein ergeben, nicht schändlichem Gewinn nachgehend,

9 die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren.

10 Auch sie aber sollen zuerst erprobt werden, dann sollen sie dienen, wenn sie untadelig sind.

11 Ebenso sollen die Frauen ehrbar sein, nicht verleumderisch, nüchtern, treu in allem.

12 Die Diener seien ‹jeweils› Mann einer Frau und sollen den Kindern und den eigenen Häusern gut vorstehen;

13 denn die, welche gut gedient haben, erwerben sich eine schöne Stufe und viel Freimütigkeit im Glauben, der in Christus Jesus ist

Schulungskommission

«Veränderungen angehen und annehmen.» 

Die Schulungskommission hat die Aufgabe «Veränderungen angehen» angenommen und steht kurz vor dem Ziel. 

Die Schulungskommission untersteht dem Zentralvorstand des Schweizerischen Sigristen-Verbandes und wird von diesem gewählt.
Sie erarbeiten und führen die Kurse zur  Aus- und Weiterbildungen für  Sigristen/Mesmer und kirchliche Hauswarte durch.

Höfling Urs

Fragen, Kursanmeldungen       
und Administration
ausnahmslos an
nebenstehende Adresse

Urs Höfling
Ländlistrasse 11
8542 Wiesendangen

Tel. +41 52 232 19 92

Kontakt

 Esther Rutz 2018 2 198x250 71x90

Kursleiterin Esther Rutz
Untere Heslibachstrasse 3
8700 Küsnacht ZH

Tel. +41 43 817 88 47

Kontakt 

 

   

 

Theologischer Leiter  Pfr. Marco Petrucci    
Langegasse 39
4104 Oberwil BL

Tel. 061 401 34 23

Kontakt

 

Bildungsprogramm pdf

Der Schweizerische Sigristenverband besteht aus 14 unterschiedlich grossen Sektionen mit ca 800 Mitgliedern.

Sektionspräsidentinnen und Präsidenten

Aargau-Solothurn  Mitglieder 56
Präsident: Daniel Hürzeler

 

Basel-Land  Mitglieder 60
Präsidentin: Priska Dürr

 

Basel-Stadt Mitglieder 15
Präsident: Daniel Dummermuth

 

Bern - Mittelland  Mitglieder 67
Präsident: Paul Hulliger
Homepage: www.sigristen-bern-mittelland.ch 

 

Bern - Oberland  Mitglieder 51
Präsidentin ad Interim: Herta Bigler-Kohler
Homepage: www.sigristen-bern-oberland.ch

 

Bern - Seeland Mitglieder 33
Präsidentin: Monika Gauchat
Homepage: www.seelaendischer-sigristenverband.ch

 

Graubünden-Glarus  Mitglieder 16
Präsidentin: Karin Käser

 
 

Innerschweiz  Mitglieder 22
Präsident: Sandra Landolfi

 

Schaffhausen   Mitglieder 26
Präsidentin: Jeannette Duvoisin

 
appenza

St. Gallen  und Appenzell   Mitglieder 71
Präsidentin: Christine Wymann

 

Thurgau   Mitglieder 57
Präsident: Markus Schaltegger

 

Winterthur und Umgebung  Mitglieder 80
Präsidentin: Beatrix Wicki-Rutschmann

 

Zürich  Mitglieder 65
Präsident: Peter Moser

 

Zürich - Oberland Mitglieder 41

Präsident: Gabriela Sandtner

 

Christine Wymann 2015 157x200      
 
Zentralpäsidentin
Sekretariat/Auskünfte
Christine Wymann
Burgstrasse 104
9000 St.Gallen
Tel. +41 79 727 52 48 Kontakt


Vizepräsident/
Dienst- u. Besoldungs-
Beratung
Werner Appenzeller
Höhenstr. 10 Wallikon    
8330 Pfäffikon
Tel. +41 44 950 09 03 P
Tel. +41 76 330 08 16 Kontakt

  
 

Buchhaltung
Zentralkassier
Kursanmeldungen     
Urs Höfling
Ländlistrasse 11
8542 Wiesendangen
Tel. +41 52 232 19 92 Kontakt

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Homepage 
Redaktion
"Sigristen-Verband aktuell" 
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Einschlagstrasse 1
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Aktuariat    

 
 

Mitgliederkartei
Mutationen
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8309 Birchwil
Tel. +41 78 870 14 93 Kontakt
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Liebe Sigristen, Mesmer und kirchliche Hauswarte

Sie haben sich für eine interessante Arbeitsstelle entschieden. Es gibt selten einen Beruf, indem so viele verschiedene Talente gefragt sind. Bereits im Stelleninserat wird dies ersichtlich. Sie müssen teamfähig sein, aber auch alleine arbeiten können. In Ihnen vereinen sich viele Berufe. Sei dies der Reinigungsfachmann, der Handwerker, der Gastgeber, der Koordinator, der Gärtner, der Koch, der Dekorateur und viele andere mehr. Und damit Sie sich bei all diesen Arbeiten nicht verloren vorkommen, empfehlen wir Ihnen den Schweizerischen Sigristen-Verband.

Der Verband setzt sich aus 14 Sektionen in der Deutschschweiz zusammen. Jede Sektion führt im Jahr eine Hauptversammlung durch, organisiert Ausflüge, Kurse oder gemütliche Treffen. Dort haben Sie die Chance Ihre Erfahrungen mit anderen Berufskollegen zu teilen. Wenn auch keine Sigristen-/Mesmer-/kirchliche Hauswarts-Stelle mit der andern vergleichbar ist, sind die anfallenden Fragen oder Probleme immer wieder ähnlich. Profitieren Sie von diesem Erfahrungsaustausch.

Gesamtschweizerisch bietet unsere Schulungskommission jährlich einen Grundkurs, Weiterbildungs- und Fachkurse an, wobei Mitglieder des Schweizerischen Sigristen-Verbandes Ermässigung erhalten.
 
Ausserdem erhalten Sie alle zwei Monate unsere Zeitschrift „Sigristen-Verband aktuell“. Dort erfahren Sie das Neuste aus den andern Sektionen, erhalten Tips aus verschiedenen Bereichen und vieles mehr.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Anstellung oder Besoldung, steht Ihnen eine Fachperson aus dem Zentralvorstand zur Verfügung.

Also werden Sie Mitglied im Schweizerischen Sigristen-Verband und profitieren Sie von:

  • Betreuung in Anstellungs- und Besoldungsfragen

  • Hilfe in unverschuldeten Notfällen durch den SSV

  • Die Zeitschrift "Sigristen-Verband aktuell"

  • Antrags- und Stimmrecht an der Haupt- oder Generalversammlung der Sektion

  • Diverse Veranstaltungen zur Förderung der Gemeinschaft, wie: Vereinszusammenkünfte, Reisen, Besichtigungen, usw.

  • Ausbildung: Grundkurs, Weiterbildungs- und Fachkurse

  • Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen

  • Günstige Mitgliederbeiträge (siehe Beitrittsformular)

  • Doppelmitgliedschaft für Ehepartner


Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, deshalb zögern Sie nicht, nehmen Sie ganz unverbindlich Kontakt mit uns auf.

 

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Zentralpräsidentin:

Christine Wymann
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Tel. 079 727 52 48

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